- Kundenanzahlungen
- Vorauszahlungen der Kunden auf erteilte Aufträge. K. sind gesondert zu buchen und in der ⇡ Bilanz auf der Passivseite gesondert unter den Verbindlichkeiten als „Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ auszuweisen (§ 266 III HGB); sie können gemäß § 268 V HGB auch offen von den Posten „Vorräte“ abgesetzt werden.- Vgl. auch ⇡ Kundenkredit.
Lexikon der Economics. 2013.