Kundenanzahlungen

Kundenanzahlungen
Vorauszahlungen der Kunden auf erteilte Aufträge. K. sind gesondert zu buchen und in der  Bilanz auf der Passivseite gesondert unter den Verbindlichkeiten als „Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ auszuweisen (§ 266 III HGB); sie können gemäß § 268 V HGB auch offen von den Posten „Vorräte“ abgesetzt werden.
- Vgl. auch  Kundenkredit.

Lexikon der Economics. 2013.

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